Per 1. Juni 2021 tritt das revidierte Notariatsrecht in Kraft.

Der Grosse Rat hatte am 12. März 2020 eine Anpassung der Notariatsgesetzgebung beschlossen. Der Regierungsrat hat die Vorgaben in der Zwischenzeit in den entsprechenden Verordnungen (Notariatsverordnung, Notariatsgebührenverordnung) umgesetzt.

Was ändert sich für Sie als KlientIn?

1) Notariatsgebühren

Bei Geschäften mit Geschäftswert (wie Verträge über Grundstücke, Inventare und Gesellschaftsgründungen) bleibt der bisherige Rahmentarif grundsätzlich unverändert bestehen. Davon ausgenommen sind gewisse Geschäfte, welche neu nach dem gebotenen Zeitaufwand gekoppelt mit einer Mindestgebühr abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere Grundpfandverträge, Ehe- und Erbverträge, Vorsorgeaufträge, VR- oder GF-Beschlüsse bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, übrige Feststellungsurkunden sowie die freiwillige Beurkundung von Rechtsgeschäften, die einer solchen nicht bedürfen. Die Bandbreite des Stundenansatzes wird durch den Regierungsrat festgelegt.

Die Anhänge 1, 2 und 4 zur Notariatsgebührenverordnung bleiben bestehen. Anhang 3 (Grundpfandverträge) wird ersatzlos aufgehoben.

Verordnung über die Notariatsgebühren, gültig ab 01.06.2021:

https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2277

2) Zentrales Testamentenregister des Schweiz. Notarenverbandes

Die beim Notar in der Testamentensammlung aufbewahrten Verfügungen von Todes wegen oder Ausfertigungen von Eheverträgen werden zusätzlich beim Schweizerischen Zentralen Testamentenregister registriert.

Der Notar ist neu bei der Errichtung von Erbenscheinen verpflichtet, das ZTR abzufragen resp. eine Nachforschung in Auftrag zu geben.

https://snv-fsn.ch/das-testamentenregister

3) Förderung der Digitalisierung

Das Notariatsgesetz enthält die Grundlagen für die Beglaubigung elektronischer Dokumente. Es ist vorgesehen, dass Kopien von elektronischen oder papierenen Originalen, der Medienwechsel von papierenen in elektronische Dokumente und umgekehrt sowie Unterschriften bei Medienwechsel beglaubigt werden können.

Mit diesen neuen Regelungen wird die Digitalisierung weiter vorangetrieben.