Revidiertes Aktienrecht ab 01.01.2023 in Kraft

By |2022-12-10T12:42:22+00:009. Dezember 2022|Categories: ZIVILRECHT | NOTARIAT|

Das revidierte Aktienrecht, welches per 1.1.2023 in Kraft tritt, bringt nebst flexibleren Gründungs- und Kapitalvorschriften weitere Neuerungen: Die Sachübernahmebestimmungen (Art. 628 OR) werden ersatzlos gestrichen. Damit entfallen auch die Publizitätsvorschriften von Sachübernahmen und beabsichtigten Sachübernahmen in Statuten und SHAB. Die Aktien müssen einen Nennwert aufweisen, welcher grösser als Null ist (Art. 622 Abs. 4 nOR; bisher mehr