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NEWS2018-11-21T13:33:39+00:00
3006, 2019

Vorsicht beim Baulandkauf

Von |30. Juni 2019|Kategorien: ZIVILRECHT | NOTARIAT|0 Kommentare

Art. 6a  1.a Schlüsselfertige Baute, Verbindung von Kauf- und Werkvertrag Bei Kaufverträgen über eine schlüsselfertige Baute oder Stockwerkeinheit und bei Kaufverträgen, die mit einem Werkvertrag so verbunden sind, dass einemehr

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