ONLINE-NOTAR

Gestützt auf Ihre Eingaben zur gewünschten Urkunde unterbreiten wir Ihnen eine unverbindliche Offerte. Wir senden Ihnen bei Ihrem Einverständnis innert 2-3 Werktagen ab Auftragserteilung einen ersten Vertragsentwurf zu. Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Offerte, in schriftlicher oder elektronischer Form übermittelt, gilt als Beurkundungsbegehren im Sinne der Notariatsgesetzgebung (sog. Rogation). Möchten Sie oder eine der Vertragsparteien sich vertreten lassen, bieten wir Ihnen die Parteivertretung mittels Spezialvollmacht an. Ihre Unterschrift auf der Vollmacht ist durch eine Amtsstelle oder einen Notar beglaubigen zu lassen. Vorbehalten bleibt die persönliche Mitwirkung bei einem Ehe-/Erbvertrag.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder im Rahmen einer unverbindlichen Erstbesprechung zur Verfügung.