NOTARIATSGEBÜHREN

Für die notariellen Dienstleistungen gilt im Kanton Bern ein Tarifierungssystem mit flexiblen Rahmentarifen (Anhänge 1, 2 und 4 der Gebührenverordnung). In Urkunden ohne Geschäftswert und bei Grundpfandvertragen wird nach Zeitaufwand in Kombination mit einer Mindestgebühr abgerechnet. Der Gebührentarif richtet sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren vom 26. April 2006 (aktuelle Version in Kraft seit 1. Juni 2021)

Auf Wunsch orientieren wir Sie über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben.

Kantonale Gebührenverordnung

Preisbekanntgabeverordnung Art. 10 Abs. 1 lit. v