Steuerpflichtige mit nicht-deklarierten Finanzkonti im Ausland können noch bis spätestens am 30.09.2018 von der Gelegenheit Gebrauch, straflose Selbstanzeige einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt stehen der Steuerverwaltung diese Finanzinformationen gestützt auf den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zur Verfügung. Diese Frist betrifft die Abkommen mit Staaten, mit welchen das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2017 vereinbart wurde, so insbesondere auch das bilaterale AIA-Abkommen mit der EU, welches für alle 28 EU-Mitgliedstaaten gilt (inkl. Åland-Inseln, die Azoren, Französisch-Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, die Kanarischen Inseln, Madeira, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint Martin).
Bisher haben sich nebst der Schweiz bereits über 100 Staaten zu diesem Standard bekannt. Mit dieser Massnahme soll die Steuertransparenz erhöht und die grenzüberschreitende Hinterziehung verhindert werden. Sobald die Steuerverwaltung Kenntnis von nicht-deklarierten Konti erhält, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr möglich.