Vorsicht beim Baulandkauf

By |2019-07-01T13:04:23+00:0030. Juni 2019|Categories: ZIVILRECHT | NOTARIAT|

Art. 6a  1.a Schlüsselfertige Baute, Verbindung von Kauf- und Werkvertrag Bei Kaufverträgen über eine schlüsselfertige Baute oder Stockwerkeinheit und bei Kaufverträgen, die mit einem Werkvertrag so verbunden sind, dass eine schlüsselfertige Baute oder Stockwerkeinheit erworben wird, ist die Steuer auf dem Gesamtpreis (Landpreis und Werklohn) zu bemessen. _______________________________________________________________________________________________________________________________ Dieser Gesetzesartikel aus dem bernischen Gesetz betreffend die mehr