Statuswechsel per 2020: Wegfall der Besteuerung als Holdinggesellschaft (Übergangsregelung)

By |2021-03-01T08:37:36+00:0028. März 2020|Categories: STEUERRECHT|

Mit der Annahme der „Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF“ wurden die bisherigen Sondernormen für Holding- und Domizilgesellschaften per 01.01.2020 aufgehoben. Die entsprechenden Art. 98 und 99 des bernischen Steuergesetzes (StG BE) wurden ersatzlos aufgehoben. Damit kommen für die Holdinggesellschaften und auch andere privilegierte Statusgesellschaften ab 2020 die ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuersätze zur Anwendung. Um sich auf die mehr