Änderungen bei der Quellenbesteuerung ab 01.01.2021

By |2021-03-01T08:32:49+00:0010. Dezember 2020|Categories: STEUERRECHT, ZIVILRECHT | NOTARIAT|Tags: |

Auf den 1.1.2021 tritt das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens zusammen mit den darauf basierenden Verordnungsveränderungen in Kraft. Das unselbständige Erwerbseinkommen und Ersatzeinkünfte von ausländischen Erwerbstätigen mit steuerlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, welche die Niederlassungsbewilligung C (noch) nicht besitzen, unterliegt dem direkten Steuerabzug an der Quelle, d.h. auf dem Lohn wird mehr