Teilrevidierte Handelsregisterverordnung: Modernisierung und Gebührenreduktion

By |2021-03-02T20:21:46+00:001. März 2021|Categories: ZIVILRECHT | NOTARIAT|Tags: |

Per 1.1.2021 wurde die teilrevidierte Handelsregisterverordnung (HRV) in Kraft gesetzt. Dies ist eine Folge der vom Parlament im Jahr 2017 beschlossenen Änderungen betreffend das Handelsregister im Obligationenrecht (Art. 929 ff. OR). Das Inkrafttreten geht mit diesen Änderungen des Obligationenrechts (OR) einher. Zahlreiche Bestimmungen der bisherigen HRV wurden in das OR transferiert. Die HRV wurde modernisiert und mehr