Reform der Ergänzungsleistungen (EL): Rückerstattungspflicht für Erben ab 2021

By |2020-12-12T19:08:11+00:0017. Februar 2020|Categories: ZIVILRECHT | NOTARIAT|

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 01.01.2021 in Kraft zu setzen. Das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 6. Oktober 2006 (ELG) regelt die Gewährung von Ergänzungsleistungen zur AHV, zwecks Deckung des Existenzbedarfs an Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen gemäss mehr