Revidiertes Notariatsrecht ab 1. Juni 2021

By |2021-06-15T04:55:08+00:0027. Mai 2021|Categories: ZIVILRECHT | NOTARIAT|Tags: |

Per 1. Juni 2021 tritt das revidierte Notariatsrecht in Kraft. Der Grosse Rat hatte am 12. März 2020 eine Anpassung der Notariatsgesetzgebung beschlossen. Der Regierungsrat hat die Vorgaben in der Zwischenzeit in den entsprechenden Verordnungen (Notariatsverordnung, Notariatsgebührenverordnung) umgesetzt. Was ändert sich für Sie als KlientIn? 1) Notariatsgebühren Bei Geschäften mit Geschäftswert (wie Verträge über Grundstücke, mehr