Grundstückgewinnsteuer: Ersatzbeschaffung im Kanton Bern und in der Schweiz

By |2022-08-31T09:21:52+00:0031. August 2022|Categories: STEUERRECHT|

Der Erlös, welcher aus dem Verkauf einer selbst bewohnten Liegenschaft (Haus, Wohnung) resultiert, kann schweizweit zum Erwerb oder zum Bau einer ebenfalls selbst bewohnten Ersatzliegenschaft verwendet werden. Wird der volle Erlös reinvestiert, erfolgt bei der Grundstückgewinnsteuer entsprechend ein voller Steueraufschub und die Grundstückgewinnsteuer ist (noch) nicht zu bezahlen. Sie wird erst fällig, sobald das Ersatzobjekt mehr