Neues Erbrecht ab 01.01.2023 in Kraft

By |2021-06-20T18:07:27+00:0020. Juni 2021|Categories: ZIVILRECHT | NOTARIAT|Tags: |

Der Bundesrat setzt das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Das Erbrecht wird flexibler ausgestaltet und die Erblasser können über einen grösseren Teil ihres Vermögens frei verfügen (Abschaffung Pflichtteil der Eltern, Reduktion Pflichtteil der direkten Nachkommen von ¾ auf ½ des gesetzlichen Erbanspruchs). Ob das alte oder neue Erbrecht in einem Erbfall Anwendung mehr