Handänderungssteuerbefreiung: Handlungsbedarf

By |2019-07-01T13:03:49+00:0022. September 2017|Categories: ZIVILRECHT | NOTARIAT|

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Gesetzesänderung in Kraft, welche es ermöglicht, sich bei Erwerb einer ausschliesslich selbst genutzten Liegenschaft von der Handänderungssteuer auf den ersten CHF 800‘000 der Gegenleistung zu befreien (Art. 11a+b sowie 17 ff. des bernischen Handänderungssteuergesetzes HG). Es ist zu beachten, dass die Steuer zu Beginn nur gestundet wird und nicht mehr