Elektrokontrolle bei Handänderungen

By |2021-03-01T08:36:11+00:0025. August 2020|Categories: ZIVILRECHT | NOTARIAT|

Gemäss Ziff. 3 des Anhangs zur Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen elektrische Installationen bei einer Handänderung  kontrolliert werden, sofern in den letzten fünf Jahren keine ordentliche Kontrolle (Kontrolldatum auf Sicherheitsnachweis) stattgefunden hat. In der Praxis stellt sich bei Rechtsgeschäften um Liegenschaften regelmässig die Frage, ob diese Kontrolle in jedem Fall gemacht werden muss. Bei einer mehr